Digitale Selbstbestimmung

Ausprägung der allgemeinen Selbstbestimmung, bei der sich eine Person im Rahmen ihres Interesses an einer freien Persönlichkeitsentfaltung dazu ermächtigt sieht, im Kontext des Einsatzes digitaler Technologien und Medien reflektierte Entscheidungen zu treffen, eigene Handlungsentwürfe umzusetzen und Verantwortung für diese zu übernehmen.
Dieser Artikel verweist auf folgende weitere Beiträge:
21st Century Skills (Medienbildung), Big Data (Medienwissenschaft), Daten (Medienwissenschaft), Datensouveränität, Digitalisierung (Medienwissenschaft), Informationelle Selbstbestimmung (Medienwissenschaft), Informationelle Selbstbestimmung (Rechtswissenschaft), Informationskompetenz (Medienbildung), Netzwerk (Medienwissenschaft), Personenbezogene Daten (Rechtswissenschaft), Privatheit (Rechtswissenschaft)

Was bezeichnet dieser Begriff?

Digitale Selbstbestimmung bezeichnet einen Zustand der Ermächtigung, in welchem sich eine Person dazu befähigt sieht, reflektierte Entscheidungen zu treffen, eigene Handlungsentwürfe umzusetzen und die Verantwortung für diese zu übernehmen, "soweit dies die bewusste Verwendung digitaler Medien betrifft oder dies von der Existenz oder Funktionsweise digitaler Medien (mit-)abhängig ist"[1]. Dabei sieht sich die betreffende Person in der Lage, ihre persönlichen Handlungsabsichten mit den verwendeten digitalen Medien, also ihren technischen und soziokulturellen Dispositionen sowie mit Belangen der Verarbeitung personenbezogener Daten, weitgehend in Einklang zu bringen. Digitale Selbstbestimmung kann somit alle Tätigkeiten im Zusammenspiel mit solchen Medien und technischen Apparaten betreffen, die mittels digitalisierter Prozesse ablaufen.[2] Der Begriff wurde vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (Ceres) geprägt.

Digitale Selbstbestimmung erschöpft sich nicht in einer erlernbaren Kompetenz oder einem Bündel von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie ist somit von medienpädagogischen Konzepten wie der Informationskompetenz oder den 21st Century Skills abzugrenzen. Ebenso wird der Begriff anders verwendet als das Konzept der Datensouveränität, das ebenfalls einen Zustand der Selbstbestimmung beschreibt, sich aber explizit und spezifisch auf den Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten bezieht. Alle diese Bildungsziele können der digitalen Selbstbestimmung zwar durchaus förderlich sein. Sie verorten Verantwortung jedoch stärker im Bildungssektor und bei der Selbstbildung des Individuums, das sich wiederum an die Anforderungen sozialer Teilhabe in digitalen Kontexten anpassen muss. Digitale Selbstbestimmung beschreibt dagegen einen idealen Zustand der Ermächtigung zur freien Persönlichkeitsentfaltung und zur Umsetzung eigener Handlungsentwürfe im digitalen Raum.

Gleichzeitig ist sie von der informationellen Selbstbestimmung abzugrenzen, die ein in Deutschland entwickeltes Grundrecht bezeichnet. Anders als letzteres ist ein Recht auf digitale Selbstbestimmung bislang juristisch nicht definiert und es kommt in Gesetzestexten auch nicht vor. Nichtsdestotrotz kann das Ideal einer digitalen Selbstbestimmung nur umgesetzt werden, wenn gesetzliche Regelungen wie der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung durch Politik, Rechtsprechung und die ausführenden Behörden konsequent beachtet, verteidigt und laufend auf Aktualität und Anwendbarkeit geprüft werden. Noch mehr interessieren für den Begriff der digitalen Selbstbestimmung die ethischen Implikationen entsprechender Handlungsoptionen.[3] Dafür sei vor allem relevant, dass eine Person die Möglichkeit erhalte und die Fähigkeit besitze, selbst über die Verwendung freigegebener personenbezogener Informationen zu verfügen (zum Beispiel über die Sammlung, Preisgabe und Verwendung dieser Informationen durch andere), sie betrifft dabei aber vor allem die Anwendung im digitalen Raum und nicht die analoge Datenverarbeitung, die beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit einbezogen werden muss.[4] Unklar ist, ob digitale Selbstbestimmung sich nur rechtlich zulässiger Methoden bedienen darf oder ob sie zu Zwecken der Selbstverteidigung auch auf rechtlich unzulässige Taktiken zurückgreifen darf. Die Möglichkeit zur digitalen Selbstbestimmung erschöpft sich nämlich nicht darin, mehr Wissen über die Verwendung personenbezogener Daten zu erlangen. Sie umfasst auch Abwehrtechnologien, sei es die Blockade von Informationserhebungen, etwa durch Web-Tracking, oder die Verschleierung des eigenen Browserverhaltens durch sog. "Obfuscation-Tools", durch die Daten in täuschender Weise übermittelt werden, so dass die Datenerhebung verfälscht wird, also auch zu fehlerhaften Profildaten führen kann. In der Rechtswissenschaft ist noch unklar, ob solche Strategien der Täuschung bei scheinbar erteilter Einwilligung in eine Datenerhebung zulässige Selbstverteidigung oder unrechtmäßige Umgehungen von Vereinbarungen beim Webbrowsing (z.B. Datenerhebung gegen Gratisnutzung von Webdiensten) sind.[5]

Alle genannten Begriffe reagieren in verschiedener Weise auf die Wahrnehmung eines Kontrollverlusts für Individuen und Kollektive im Umgang mit digitalen Medien und setzen an verschiedenen Stellen an, um mediale Kontrolle wiederherzustellen. Ihnen allen stehen meist datenerhebende Kompetenzen anderer gegenüber, die mit Methoden wie Big Data die Selbstbestimmung eines Individuums durch Zugriff auf private Informationen und eine dadurch mögliche Einflussnahme auf dessen Persönlichkeitsentfaltung gefährden. Denkbar sind aber auch andere Formen negativer Auswirkungen auf die Freiheit und Selbstbestimmung, beispielsweise psychische Faktoren, die das Selbstbild oder Wohlbefinden einer Person tangieren.

Woher kommt der Begriff?

Einschlägig geprägt wurde der Begriff vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (Ceres), einer interdisziplinären Forschungsgruppe der Universität zu Köln, die dort ein Zentrum für interdisziplinäre Forschung, Aus- und Fortbildung sowie Beratung zu gesellschaftsrelevanten Fragen im Bereich der Gesundheit betreibt. Die sich aus den Fachgebieten der Philosophie und Ethik, der Psychologie, der Soziologie, der Gesundheitsökonomie, der Medizin und den Methoden der empirischen Sozialforschung zusammensetzende Forschungsgruppe gab in ihrem Abschlussbericht zur digitalen Selbstbestimmung an, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept der digitalen Selbstbestimmung entwickeln zu wollen, das in der Literatur zuvor nur vereinzelt Verwendung fand, wobei eine konkrete Begriffsbestimmung in der Regel nicht vorlag.[6]

Die Forschungsgruppe am Ceres definieren digitale Selbstbestimmung als "konkrete Entfaltung einer menschlichen Persönlichkeit bzw. die Möglichkeit der Realisierung von je eigenen Handlungsentwürfen und Handlungsentscheidungen soweit dies eine bewusste Verwendung digitaler Medien betrifft oder dies von der Existenz oder Funktionsweise digitaler Medien (mit-)abhängig ist."[7]

In ihrem Bericht entwirft die Gruppe ein normatives, ethisch fundiertes Verständnis digitaler Selbstbestimmung und führt systematisch Bedingungen für deren Möglichkeit in digitalen Umgebungen auf. Grundlage für ihre Definition und die Überlegungen sind zum einen ein philosophisch hergeleitetes Konzept personaler Autonomie, das sowohl in einer ethischen Auffassung von informationeller Selbstbestimmung als auch im juristisch anerkannten Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung gründet, aber von beiden Begriffen unterschieden werden müsse. Selbstbestimmung sei in Zeiten der Digitalisierung neu zu konzipieren, da sowohl die Privatheit als auch das individuelle psychische wie physische Wohlbefinden von Bürger_innen auf nie dagewesene Weise gefordert werde.[8]

Die Entwicklung des neuen Konzepts der digitalen Selbstbestimmung beginnen die Autor_innen mit einer Abgrenzung zu verwandten Begriffen. So liege ihrem Konzept der digitalen Selbstbestimmung zunächst ein Begriff allgemeiner Selbstbestimmung zugrunde, wie ihn der Deutsche Ethikrat auffasst. Danach geht es um "die konkrete Entfaltung einer menschlichen Persönlichkeit"[9]. Dabei wird angenommen, dass Autonomie kategorisch jedem Menschen zukommt, da der Mensch grundsätzlich in der Lage sei, "aus eigenen Stücken vernünftige Erwägungen anzustellen, mit anderen Individuen Gründe für Handlungen auszutauschen und Entscheidungen verantwortlich zu treffen"[10] (die drei Aspekte menschlicher Autonomie werden auch Agenskausalität, (Handlungs-)Rechtfertigung und Verantwortlichkeit genannt). Ob ein Mensch also selbstbestimmt handeln könne, hänge dann von den "empirischen Gegebenheiten ab"[11], in denen sich das Individuum wiederfinde. Denkbar sei beispielsweise, dass ein Individuum, das kraft seines Menschseins natürlicherweise über Autonomie verfüge, auch darüber hinaus "die 'kognitive und emotionale Fähigkeit [...] zur Selbstbestimmung' aufweist"[12], aufgrund äußerer Umstände jedoch daran gehindert sein mag, diese auszuüben, also eigenen Handlungsentwürfen und Entscheidungen so nachzugehen, dass sie zur freien Persönlichkeitsentfaltung beitragen. Allgemeine Selbstbestimmung ist hier also als eine spezifische Form oder Ausübung von Autonomie zu verstehen.[13]

In einem 2019 veröffentlichten Gutachten beruft sich die Datenethikkommission (DEK) auf den Begriff der digitalen Selbstbestimmung. Hier wird er als eine potenzielle juristische Erweiterung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ins Spiel gebracht.[14] Thomas Kienle interpretiert den Vorschlag der DEK als den Entwurf eines womöglich neuen Grundrechts, das über die digitale Dimension des bereits bestehenden Persönlichkeitsrechts auf informationelle Selbstbestimmung weit hinausgehe und entsprechend zu konkretisieren wäre. Zugleich kritisiert er die begrifflichen Ungenauigkeiten, die das Adjektiv 'digital' mit sich brächte. Während bei der informationellen Selbstbestimmung klar sei, dass sich die Selbstbestimmung relational auf personenbezogene Informationen beziehe, impliziere der Begriff des Digitalen eine kaum umsetzbare, weil uferlose Selbstbestimmung über das Digitale.[15] Kienle weist außerdem darauf hin, dass gerade die "Technikneutralität" des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dessen Stärke darstelle. Der Ruf nach einem Recht auf digitale Selbstbestimmung lege die Frage nahe, wie es denn im Gegenzug um die analoge Selbstbestimmung bestellt sei, bei der die Gefährungslage "gleichwohl real"[16] bliebe.

Wonach muss ich fragen?

  • Besitze ich eine ausreichend stabile physische und psychische Verfasstheit sowie das Wissen und die Fähigkeit, um in digitalen Umgebungen Entscheidungen zu treffen?
  • Kann ich diese Entscheidungen als meine eigenen, frei und bewusst getroffenen und verantwortbaren Entscheidungen erachten?
  • Welche äußeren Gegebenheiten erschweren dies?
  • Erkenne ich Situationen, in denen andere versuchen, Einfluss auf meine eigenen Entscheidungen sowie auf meine Willensbildung zu nehmen, beispielsweise über den Zugriff auf meine personenenbezogene Daten oder durch das absichtliche Verbreiten von Falschmeldungen?
  • Unternehmen Akteur_innen aus Politik und Legislative weitreichende, ernstzunehmende Maßnahmen, um der Einflussnahme Dritter auf meine Willensbildung und meine Entscheidungen in digitalen Umgebungen vorzubeugen oder diese abzuwehren, beispielsweise durch die laufende Überprüfung bestehender Datenschutzgesetze auf Aktualität, Angemessenheit und Wirksamkeit?
  • Werden diese Gesetze auch gegen wirtschaftliche Interessen von Unternehmen oder gar gegen die eigene staatliche Neugier konsequent verteidigt?
  • Kenne ich technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Cookies oder Ranking-Algorithmen?
  • Kenne ich in etwa die Funktionsweisen dieser technischen Hilfsmittel und weiß ich, in welchen digitalen Umgebungen sie angewendet werden?
  • Weiß ich, welche der von mir verwendeten mobilen Apps und Anwendungen von den Entwickler_innen dazu benutzt werden, personenbezogene Daten von mir zu sammeln und eventuell sogar an Dritte weiterzugeben?
  • Wird transparent gemacht, an wen diese Daten weitergegeben werden?
  • Kann ich einschätzen, welche Nachrichtenmeldungen, Posts und Artikel vertrauenswürdig sind?
  • Bin ich in der Lage, mich ausreichend von Hassreden und Beleidigungen im Internet fernzuhalten oder zu distanzieren?
  • Unternehmen Akteur_innen in Politik und Legislative sowie Betreiber_innen von Blogs und sozialen Netzwerken ausreichende Maßnahmen, um Hassreden und Beleidigungen sowie Falschmeldungen im Internet zu unterbinden?
  • Bin ich in der Lage, meine eigenen Entscheidungen und Handlungen in digitalen Umgebungen zu reflektieren, für sie Verantwortung zu übernehmen und regelmäßig zu überprüfen?
  • Bin ich bestimmten digitalen Inhalten und den technischen Bedingungen des jeweiligen digitalen Mediums möglicherweise derart ausgeliefert, dass ich mich und mein Wohlbefinden selbst gefährde, beispielsweise durch die zu häufige Verwendung von sozialen Medien?

Wann ist das wichtig?

Durch die rasante Fortentwicklung von Methoden zur Datensammlung wie Big Data und deren Verwendung durch gewinnorientierte Unternehmen und staatliche Behörden, aber auch durch eine nie dagewesene Reichweite für Marketingstrategen, politische Akteur_innen und Einzelpersonen des öffentlichen Lebens sieht sich das Individuum permanenten Zugriffen auf die eigene Person, deren Privatheit, Willensbildung und Handlungsentscheidungen durch andere ausgesetzt. Zugleich werden Kommunikationsplattformen wie Twitter oder Facebook, aber auch Blogs und Homepages zu zentralen Instanzen gesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe. Nutzer_innen produzieren selbst Inhalte, was zunächst Verantwortungsbewusstsein und eine umfassende Kenntnis der Rechtslage, beispielsweise des Urheberrechts voraussetzt.[17] Bedingung der Benutzung dieser oft vermeintlich kostenfreien Angebote ist jedoch vor allem, dass Nutzer_innen der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten wie zum Beispiel E-Mail-Adresse, Name und Geburtsdatum durch die Betreiber_innen zustimmen. Ist eine Person nicht gewillt, diese Zugeständnisse zu machen, bleibt ihr im Umkehrschluss der Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe verwehrt.

So entstehen Wissens- und Machtasymmetrien. Zusätzlich wird in Arbeits- und Bildungskontexten von Individuen verlangt, sich das nötige Wissen und die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit den genannten Herausforderungen eigenverantwortlich und effizient anzueignen. Die Bandbreite an verfügbaren Informationen zu einer möglichen Zurwehrsetzung gegen diese Zugriffe und Manipulationsversuche sind dabei kaum zu überblicken. Selbst erfahrenen und im digitalen Bereich bewanderten Nutzer_innen fällt es häufig schwer, den tatsächlichen Umfang der Datensammlung und mögliche Sicherheitslücken zu überblicken. So bleibt es den Produzent_innen und Providern oft selbst überlassen, ob eine Begebenheit geltenden Datenschutzrichtlinien und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entspricht.

Das Konzept der digitalen Selbstbestimmung fragt nach den Möglichkeitsbedingungen eines gelingenden Lebens vor dem Hintergrund der hier geschilderten Problemstellungen. Sein Mehrwert soll in der Annahme bestehen, dass die zunehmende Bedeutung digitaler Medien "auch zu unabhängigeren und (inter-)aktiveren Bürgern führen"[18] soll. Danach haben digitale Medien demokratisierende Potenziale, sofern sie dabei die durch Sammlung von Big Data entstehende Gefahr der sozialen Kontrolle und der Monopolisierung von (Markt-)Macht begrenzen.[19] Das Konzept Digitale Selbstbestimmung ist zudem sensibel für die empfindliche Wechselwirkung äußerer Prozesse in der Gesellschaft mit inneren Prozessen auf Ebene des Individuums und der Frage nach dessen psychischer Gesundheit.

Das Konzept setzt die verbreitete Nutzung digitaler Medien vorbehaltslos voraus. Menschen, die beispielsweise aus finanziellen, demographischen oder infrastrukturellen Gründen nicht in der Lage sind, digitale Medien und deren Inhalte in einem Umfang zu nutzen, der für eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe (beispielsweise im Bildungs- und Arbeitskontext) notwendig wäre, werden auch bei Erfüllung aller theoretischen Voraussetzungen niemals digital selbstbestimmt handeln können. Sowohl die hier skizzierten gesellschaftlichen Bedingungen als auch das Konzept der digitalen Selbstbestimmung selbst können vor diesem Hintergrund exkludierende Wirkungen entfalten.

Wie wird der Begriff erfasst/festgestellt?

Die digitale Selbstbestimmung beschreibt die handlungsbezogene Umsetzung von personaler Autonomie in digitalen Umgebungen und ist für das Individuum daher nur dann möglich, wenn innere (psychische und gesundheitliche Gegebenheiten) oder äußere Bedingungen (soziale und juristische Gegebenheiten) es nicht in seiner freien Persönlichkeitsentfaltung und in der Realisation individueller Handlungsentwürfe und Entscheidungen beeinträchtigen. Zur systematischen Annäherung an den Begriff unterscheidet die Ceres-Forschungsgruppe drei Komponenten der digitalen Selbstbestimmung, nämlich Wissen, Freiheit und Realisierung. Den drei Komponenten weist sie wiederum insgesamt sieben Unterkategorien zu, nämlich Kompetenz, Informiertheit, Werte, Wahlmöglichkeiten, Freiwilligkeit, Willensbildung und Handlung.[20]

1. Wissen: Unter Wissen fassen die Autor_innen einerseits "lexikalisches Wissen" über Fakten und bestimmte Sachverhalte sowie andererseits sogenannten "reflexives Wissen", also die Fähigkeit, Informationen auf Wahrheitsgehalt und Relevanz zu befragen und sie in soziale und kulturelle Kontexte einordnen zu können. Reflexives Wissen diene darüber hinaus der Legitimation eigener Handlungen.[21] Dem Handlungsbereich des Wissens werden folgende Komponenten im digitalen Raum zugeordnet:

1.1 Kompetenz: Das Individuum besitzt das Wissen, die Fähigkeit und die Fertigkeit, handlungs- und entscheidungsrelevante Informationen "zu finden, zu verstehen und für sich selbst zu bewerten." Gemeint sind sowohl die technische Bedienung der Systeme sowie die Auswahl derjenigen Informationen, die der eigenen Informiertheit und Willensbildung dienen.[22]

1.2 Informiertheit: Das Individuum besitzt Meta-Wissen, also das Wissen "über Chancen, Risiken und Folgen einer Handlung oder Handlungskette". Es weiß über die Funktionsweisen verschiedener Programme Bescheid und kann abschätzen, welche Fußspuren es hinterlässt, wer diese wann, wie und wo erfasst und sie weiterverarbeitet.[23]

1.3 Werte: Das Individuum hat eine Vorstellung darüber, welche Ideale und Überzeugungen es hat. Sie sind essentiell für die Willensbildung und den Entscheidungsprozess der Person.[24]

2. Freiheit: Der Bereich der Freiheit betrifft die inneren und äußeren Umstände, unter denen es einem Individuum möglich ist, digital selbstbestimmt zu handeln. Einerseits dürfen keine äußeren Umstände das Individuum an der Ausübung digitaler Selbstbestimmung hindern. Andererseits muss ihm die Freiheit gegeben werden, selbst zu entscheiden, welche Handlungen es wählt.[25] Dem Handlungsbereich der Freiheit werden folgende Komponenten im digitalen Raum zugeordnet:

2.1 Freiwilligkeit: Das Individuum handelt und entscheidet unbeeinflusst von sozialen Druck. Das Individuum wird weder manipuliert noch zu Entscheidungen (zum Beispiel Kaufentscheidungen) übermäßig gedrängt. Außerdem sollte die Entscheidung bei ihm liegen, ob und welche digitale Medien es nutzt. Das Individuum ist darüber hinaus frei von Süchten oder Ängsten, die es andernfalls einschränken würden.[26]

2.2 Wahlmöglichkeit: Das Individuum hat die Möglichkeit, verschiedene Optionen zu wählen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, zum Beispiel welchen Webbrowser es verwendet. Es kann kontrollieren, von wem und wie seine personenbezogenen Daten erhoben und verwendet werden.[27]

2.3 Willensbildung: Das Individuum nimmt im Prozess der Willensbildung Priorisierungen vor, die den eigenen Vorstellungen und Wünschen entsprechen. Die Willensbildung in der digitalen Welt darf nicht aufgrund von technischer Überforderung oder Einschränkungen schwer fallen.[28]

3. Realisierung: Der Bereich der Realisierung beinhaltet letztlich jenen Schritt, in dem sich an der Handlung oder an der Unterlassung einer Handlung zeigt, ob das Individuum digital selbstbestimmt agieren kann. Realisierte Handlungen verändern die Welt oder bringen ein verändertes Individuum hervor. Solche Veränderungen können sich aber auch dadurch auszeichnen, dass eine bestimmte Handlung nicht unternommen wurde, entweder, weil dies die selbstbestimmte Entscheidung des Individuums oder seine fehlende Freiheit zu der Tat war.[29] Dem Handlungsbereich der Realisierung wird folgende Komponente zugeordnet:

3.1 Handlung: Das Individuum entschließt sich bewusst zur Freigabe, Einschränkung oder Verweigerung des Zugriffs und der Verwertung der personenbezogenen Daten oder verzichtet beispielsweise auf den Gebrauch von Social Media.[30]

Welche Bildungsprojekte gibt es dazu?

  • Das Projekt ACT ON! aktiv + selbstbestimmt online gibt Einblicke in das aktuelle Online-Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren. Das Projekt bietet medienpädagogische Begleitung von Kinder- und Jugendredaktionen. Zudem untersucht das Projekt mit einer Monitoring-Studie die Schutz-, Informations- und Unterstützungsbedürfnisse von Heranwachsenden. Die Ergebnisse liefern fundierte Hinweise für die Weiterentwicklung von pädagogischen Modellen zur Medienkompetenzförderung und damit Grundlagen für den Jugendmedienschutz: https://act-on.jff.de/
  • Der Verein "Deutschland sicher im Netz e.V." unterstützt Verbraucher_innen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dafür bietet DsiN konkrete Hilfestellungen sowie Mitmach- und Lernangebote für Menschen im privaten und beruflichen Umfeld an: https://www.sicher-im-netz.de/

Weiterführende Literatur

  • Brunton, Finn und Nissenbaum, Helen Fay. 2015. Obfuscation: A User's Guide for Privacy and Protest. Cambridge, Massachusetts/London: The MIT Press.
  • Busch, Matthias. 2020. "Demokratiebildung in der digitalisierten Gesellschaft." In: mateneen: Praxishefte Demokratische Schulkultur 4, herausgegeben von Ministère de l’Éducation nationale,de l’Enfance et de la Jeunesse, Universität Trier, Professur Didaktik der Gesellschaftswissenschaften, Zentrum für politische Bildung. Frankfurt am Main: Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, S. 5-13.
  • Datenethikkommission der Bundesregierung. 2019. Gutachten der Datenethikkommission der Bundesregierung. Berlin: Datenethikkommission der Bundesregierung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
  • Doerfel, Stephan et al. 2013. Informationelle Selbstbestimmung im Web 2.0. Chancen und Risiken sozialer Verschlagwortungssysteme. Berlin/Heidelberg: Springer Verlag.
  • Friedewald, Michael; Lamla, Jörn und Alexander Roßnagel. 2017. Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
  • Friedrichsen, Mike und Peter-J. Bisa. 2016. Digitale Souveränität. Vertrauen in der Netzwerkgesellschaft. Wiesbaden: Springer.
  • McMahon, Rob. 2014. Creating an enabling environment for digital self-determination. Media Development 2, S. 11-15.
  • Mertz, Marcel et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres).
  • Pfannstiel, Mario A.; Da-Cruz, Patrick und Harald Mehlich. 2019. Digitale Transformation von Dienstleistungen im Gesundheitswesen VI: Impulse für die Forschung. Berlin/Heidelberg: Springer Verlag.
  • Sevignani, Sebastian. 2018. Informationelle Selbstbestimmung. Privatheit im digitalen Kapitalismus. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 40-47.

Quellenverzeichnis

  1. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 18.
  2. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 3; 18.
  3. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 19.
  4. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 19.
  5. Brunton, Finn/Nissenbaum, Helen Fay 2015, Obfuscation: A User's Guide for Privacy and Protest. Cambridge, Massachusetts/London, S. 58 und 60.
  6. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 1.
  7. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 18.
  8. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 18-21.
  9. Deutscher Ethikrat. 2013. Die Zukunft der genetischen Diagnostik - von der Forschung in die klinische Anwendung. Stellungnahme. Deutscher Ethikrat: Berlin. Aufgerufen am 28.07.2016, http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-zukunft-der-genetischen-diagnostik.pdf, S. 120, zitiert nach Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 15.
  10. Deutscher Ethikrat. 2013. Die Zukunft der genetischen Diagnostik - von der Forschung in die klinische Anwendung. Stellungnahme. Deutscher Ethikrat: Berlin. Aufgerufen am 28.07.2016, http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-zukunft-der-genetischen-diagnostik.pdf, S. 120, zitiert nach Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 15.
  11. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 16.
  12. Deutscher Ethikrat. 2013. Die Zukunft der genetischen Diagnostik - von der Forschung in die klinische Anwendung. Stellungnahme. Deutscher Ethikrat: Berlin. Aufgerufen am 28.07.2016, http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-zukunft-der-genetischen-diagnostik.pdf, S. 120, zitiert nach Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 15.
  13. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 18. Vgl. auch die Definition von Selbstbestimmung im Gutachten der Datenethikkommission (DEK): Datenethikkommission. 2019. "Gutachten der Datenethikkommission." Die Bundesregierung (23.09.). Aufgerufen am 11.08.2020, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 43f, sowie eine philosophische und kulturhistorische Herleitung von Selbstbestimmung im Beitrag Informationelle Selbstbestimmung (Medienwissenschaft) in diesem Glossar.
  14. Datenethikkommission. 2019. "Gutachten der Datenethikkommission." Die Bundesregierung (23.09.). Aufgerufen am 11.08.2020, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 44, 85.
  15. Kienle, Thomas. 2019. "Das Recht auf digitale Selbstbestimmung." Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht (24.09.). Aufgerufen am 11.12.2020, https://www.juwiss.de/95-2019/.
  16. Kienle, Thomas. 2019. "Das Recht auf digitale Selbstbestimmung." Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht (24.09.). Aufgerufen am 11.12.2020, https://www.juwiss.de/95-2019/.
  17. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 21.
  18. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 21.
  19. Busch, Matthias. 2020. "Demokratiebildung in der digitalisierten Gesellschaft." In: mateneen : Praxishefte Demokratische Schulkultur, 4 (2): 5-13. Aufgerufen am 11.08.2020, https://www.pedocs.de/volltexte/2020/19398/pdf/Busch_2020_Demokratiebildung_in_der_digitalisierten_Gesellschaft.pdf.
  20. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 22.
  21. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 22.
  22. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 23.
  23. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 24.
  24. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 24.
  25. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 22.
  26. Woopen, Christiane; Christian Rietz; Marcel Mertz; Marc Jannes; Anna Schlomann und Enza Manderscheid. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 26.
  27. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020 https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 27.
  28. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 28.
  29. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 22.
  30. Woopen, Christiane et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Aufgerufen am 11.08.2020, https://ceres.uni-koeln.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Dokumente/ceres-Digitale_Selbstbestimmung_2.pdf, S. 29.

Die erste Version dieses Beitrags beruht auf studentischen Arbeiten im Rahmen des Projekts "Digitale Souveränität" am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht und am Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2022. „Digitale Selbstbestimmung.“ https://www.bigdataliteracy.net/glossar/. Zugegriffen am tt.mm.jjjj.