Digitale Souveränität

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Digitale Souveränität bezeichnet das Maß an Unabhängigkeit, Kontrolle und Einflussmöglichkeiten, welche Institutionen oder Individuen über digitale Daten, Software, Softwarestandards sowie Netzwerkstandards und Netzwerkprotokolle, Hardware, digitale Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen ausüben oder diesbezüglich gewährleisten.
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Was bezeichnet dieser Begriff?

Digitale Souveränität bezeichnet Herrschaftssphären, insbesondere das Maß an Unabhängigkeit, Kontrolle und Einflussmöglichkeiten, welche Institutionen oder Individuen über digitale Daten, Software, Softwarestandards sowie Netzwerkstandards und Netzwerkprotokolle, Hardware, digitale Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen ausüben oder in Bezug auf diese Umstände gewährleisten.[1]

Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive ist vor allem der zweite Begriffsbestandteil besetzt. Er bezieht sich auf den staats- und völkerrechtlichen Begriff der Souveränität, der begriffsgeschichtlich davon ausgeht, dass Einflussmöglichkeiten Staaten oder moderner: dem Staat als Repräsentanten des Souveräns (Staatsvolk) zukommen. Souveränität steht insoweit für Machtbefugnisse und Autonomie gegenüber Einflüssen anderer Akteure. In digitalen Umgebungen ist die Souveränität von Staaten einerseits kaum durchzusetzen, weil Territorialität und Staatsgrenzen in weltweiten Netzwerken bedeutungslos sind, andererseits auch möglicherweise nicht mehr erforderlich, weil eine weltweit vernetzte Gemeinschaft von Menschen und Gruppen staatliche Funktionen selbst übernehmen kann, indem diese Gemeinschaft Daten, Standards und Infrastruktur verwaltet und die Durchsetzung von Regeln technologisch durchsetzen kann (technologische Souveränität [2]). Bisher hat sich allerdings noch keine Einigkeit über den genauen Inhalt des Begriffs der Digitalen Souveränität und seine Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Souveränität im Übrigen herausgebildet.[3] Daher fehlt es an einer für alle Zusammenhänge bedeutsamen Definition, der Begriff wird vielmehr als kontextabhängig und insoweit „relativ“ angesehen. [4]

Der Begriff der Digitalen Souveränität ist abzugrenzen von dem der Datensouveränität, der nicht auf Protokolle, Hardware und Infrastrukturen, sondern lediglich auf einen Aspekt der Digitalen Souveränität, nämlich Kontrolle von und Zugang zu Daten abstellt. Abzugrenzen ist er auch von den Begriffen Digitale Selbstbestimmung und Informationelle Selbstbestimmung. Beide Konzepte betreffen den Schutz individueller Selbstentfaltung, während Digitale Souveränität auch Kollektive, wie Staaten oder Interessengruppen (z.B. soziale Bewegungen, indigene Völker), als Akteure einbezieht.[5]


Woher kommt der Begriff?

Der aus dem Englischen stammende Begriff der digitalen Souveränität („digital souvereignty“) taucht begriffshistorischen Untersuchungen zufolge seit 2011 vereinzelt, seit 2015 häufiger in akademischen Beiträgen auf.[6] Der Diskurs kann dabei in zwei Facetten gedacht werden, die sich allerdings wechselseitig bedingen. In der politischen und auch rechtlichen Facette beschreibt er das Bedürfnis von Staaten oder politischen sowie Wirtschaftsräumen, wie der Europäischen Union, in Fragen digitaler Infrastrukturen Regulierungsmöglichkeiten zu behaupten, aber auch ausländische und unternehmerische Regulierungen oder deren unerwünschte Effekte begrenzen zu können. In der wirtschaftlichen Facette geht es um infrastrukturelle Autonomie, d.h. weniger um die Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen als um die Beseitigung oder Verringerung tatsächliche Abhängigkeiten. Als Beispiel dafür dient die Forderung nach einer „Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas“ zum Zwecke der „Herstellung eines angemessenen Datenzugangs deutscher und europäischer Unternehmen“ und „der Auflösung bestehender Abhängigkeiten von wenigen Datenoligarchen“ gesprochen.[7] Daraus wird ein Bedürfnis abgeleitet, den Zugang zu sensiblen Daten und kritischer Infrastrukturen durch nationale Instrumente und Akteure kontrollierbar zu halten [8] und im Bereich staatlicher und unternehmerischer Daten Systeme des wechselseitigen Datenzugangs („data sharing“) zu eröffnen.[9] Die Datenwirtschaft definiert Souveränität als Verringerung der Abhängigkeit von außereuropäischen Dienstleistern, die Daten und Softwareleistungen (Cloud-Services) hosten.[10] Die Europäische Union verfolgt eigene Strategien im Bereich der Datensouveränität und Datenverfügbarkeit, etwas das Projekt „GAIA-X“.

In der Schnittstelle zwischen politischer und wirtschaftlicher Facette fordern das EU-Parlament und die EU-Kommission „Digitale Souveränität“ in den Staaten der Europäischen Union, um nicht die Kontrolle über Daten, Innovationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Gestaltung und Durchsetzung von Gesetzen im digitalen Umfeld zu verlieren.[11] Insoweit soll einerseits der technologische Vorsprung gegenüber den USA und China verringert, andererseits aber der Schutz europäischer Werte bei der Durchsetzung von Datenschutzrechten und Rechten des geistigen Eigentums gewährleistet werden. Der IT-Planungsrat der deutschen Bundesregierung sieht in einer solchen Strategie ein Mittel, das dafür sorgt, dass „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“.[12]

Im rechtswissenschaftlichen Diskurs spielt der Begriff zunächst eine Rolle bei der Beschreibung grundrechtlicher Schutzpflichten des Staates im Zusammenhang mit digitalen Sachverhalten und einer besonderen Gewährleistungsverantwortung des Staates für digitale Infrastrukturen.[13] Beides schlägt sich in vielfältigen Fragestellungen nieder, sei es der Frage, ob es besondere Interessen der Menschen an der Abwehr staatlicher Eingriffe in ihre digitalen Umgebungen (Computer und Staatstrojaner, Abwehr von Online-Durchsuchungen oder Überwachungen) gibt, sei es auch bei der Beurteilung, ob sich staatliche Stellen zur Aus- oder Aufrüstung ihrer digitalen Infrastruktur privater Dienstleister bedienen dürfen, wenn dadurch Daten aus ihrer staatlichen Gewalt und zur alleinigen Verfügung durch Private überlassen werden.[14] Beim Projekt GAJA-X der Europäischen Union ist zu fragen, ob Unternehmen wie Google als Dienstleister hinzugezogen werden dürfen. Auch stellt sich die Frage, ob ausländische Netzdienstleister beim Aufbau neuer Funknetze oder Aufzeichnungen von Polizei-Bodycams auf Cloud-Servern von Amazon Web Services tragbar sind.

Außerhalb staatlicher Interessen und außerhalb des rechtswissenschaftlichen Diskurses spielt der Begriff der Digitalen Souveränität mittelbar eine Rolle im Diskurs von Interessengruppen, die eine Abwehr staatlicher Einflussnahmen auf ein offenes, freies und weltweites System von Internetdiensten befürworten. Für diese Idee steht insbesondere die „Declaration of Independence of Cyberspace“ von John Perry Barlow aus dem Jahr 1996 mit seiner Behauptung, dass Ideen territorialer Souveränität im Cyperspace keine Rolle mehr spielen: „Governments … You have no sovereignty where we gather“.[15] In diesem Diskurs geht es bis heute darum, staatliche Einflüsse, also Souveränität als staatsrechtlich legitimiertes Konzept, abzuwehren und an seine Stelle die Vorstellung eines selbstverwalteten, technologisch souveränen Kommunikationsnetzes zu setzen. Der Begriff der Souveränität wird hier durch das Konzept der Autonomie ersetzt.


Wonach muss ich fragen?

  • Stehen mir Einrichtungen und Leistungen aus der realen Welt auch in digitalen Umgebungen zur Verfügung?
  • Gibt es Gruppen oder Akteure, die aufgrund fehlenden Zugangs zu digitalen Ressourcen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind oder gar gezielt ausgeschlossen werden?
  • Sind digitale Einrichtungen und ist die Inanspruchnahme digitaler Leistungen sicher?
  • Sind diese Einrichtungen einfach zu bedienen? Verstehen Nutzer_innen ihre Funktionen und Einsatzmöglichkeiten?
  • Wissen Personen und Gruppen, welche Daten über sie an welchen Orten und in welchen Einrichtungen gespeichert sind?
  • Wird digitale Werkzeuge Nutzenden mitgeteilt, wenn Daten an Orte außerhalb der Einflusssphäre der eigenen staatlichen Gesetzgebung transferiert oder dort gespeichert werden? Können sie dem widersprechen? Erhalten sie dort den Schutz, den sie auch in der Einflusssphäre ihrer Gesetzgebung habe?
  • Werden sensible Daten sicher verwahrt?


Wann ist das wichtig?

Digitale Souveränität beschreibt Einflussmöglichkeiten und deren faktische (oder normativ sinnvolle) Grenzen. Anders als bei dem staatsrechtlichen Begriff der Souveränität geht es nicht nur, aber auch um nicht-staatliche Akteure. Soweit staatliches Handeln beschrieben wird, kann der Staat oder eine staatliche Institution Regulator, Garant von Handlungsmöglichkeiten, aber auch Machtfaktor oder Quelle von Aggressionen gegenüber privater Entfaltung in digitalen Umgebungen sein.

Digitale Souveränität kann der Stärkung staatlicher Einflusssphären dienen, insoweit auch Quelle protektionistischer Abgrenzungen gegenüber anderen Staats- und Wirtschaftsräumen sein. Die Forderung nach Souveränität beinhaltet darüber hinaus Elemente der Schließung von Räumen der Offenheit. Zum Teil geschieht dies bewusst, um staatliche Interessen (staatliche oder unternehmerische Geheimhaltung, Rechtsgüter von Bürger_innen) zu schützen. Zum Teil geschieht dies aber auch zur Abgrenzung gegenüber Außeneinflüssen, die freiheitsbeschränkende Tendenzen auch für Bürger_innen haben.[16] In einem moderneren Verständnis, in dem der Staat als Repräsentant der in ihm lebenden Menschen verstanden wird, soll Digitale Souveränität dagegen die Autonomie von Menschen gegenüber Bedrohungen oder Freiheitsverkürzungen im digitalen Raum stärken.[17] Dabei kann der Staat als Akteur auch als hinderlich angesehen werden, sofern es Nutzer_innen selbst etwa gelingt, über die Stärkung freier Software, die Offenhaltung von Zugängen zu Informationen und die Verfügbarkeit technologischer Mittel ihre Selbstermächtigung zu stärken. Ein Verständnis der Autonomieförderung zugunsten der in zunehmend vernetzten Umgebungen lebenden Menschen liegt auch dem Projekt Glossar Digitale Souveränität zugrunde.

Das Konzept der Digitalen Souveränität wird wegen seiner sehr heterogenen Anknüpfungen – Geht es unter dem Deckmantel der Autonomiesteigerung nicht vorrangig um den Schutz staatlicher Interessen? Dienen diese Interessen tatsächlich den Menschen? – aber auch stark kritisiert und als ungeeignet angesehen, um ein Konzept der Autonomie oder Selbstermächtigung zu tragen.[18] Diese Skepsis wird getragen von der Beobachtung, dass der Begriff auch in der politischen Rhetorik von Wirtschaftsräumen dazu dient, Handelskonflikte zwischen Europa, den USA und China über wechselseitige extraterritorial wirkende Regulierungen auszutragen.[19]


Wie wird der Begriff erfasst/festgestellt?

Digitale Souveränität ist ein Konzept, das Regulierungsziele aufstellt und verfolgt. Eine Messung oder Feststellung findet angesichts der stark diskutierten Begriffskonturen noch nicht statt, solange die Diskussion über die Ziele, die Akteure und die Umsetzung des Konzeptes noch andauert.

Geht man davon aus – wie es das Glossar Digitale Souveränität tut – dass es um die Stärkung menschlicher Autonomie geht, lässt sich zunächst erfassen, welche Autonomieinteressen auf digitale Kommunikationsräume bezogen sind und wie sie dort wirken. Formuliert man als Leitprinzip die Stärkung von individueller und gruppenbezogener Autonomie, kann man Maßstäbe entwickeln, die etwa den Vorrang individueller vor staatlichen Interessen erfassen. Dazu dienen Informationen zu Einschränkungen von Äußerungs- und Pressefreiheit, Häufigkeit von Zensurmaßnahmen, aber auch das Vorhandensein von offenen Technologien oder offenen Zugängen zu staatlichen Ressourcen und Informationen. Diese Maßstäbe lassen sich formalisieren, sodass Indizes der Autonomiestärkung entwickelt werden können. Als Anknüpfungspunkt können Indizes dienen wie die Rangliste der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen führt[20] oder der Korruptionswahrnehmungsindex, den Transparency International entwickelt.[21] Eine solche Messung erfordert aber noch mehr Klarheit über die Bedingungen, welche Digitale Souveränität im Kern erfüllen muss.


Welche Bildungsprojekte gibt es dazu?

Weiterführende Literatur

  • Christakis, Theodore (2020): „European Digital Sovereignty“. Successfully Navigating Between the „Brussels Effect“ and Europe’s Quest for Strategic Autonomy (2020), Arbeitspapier, abrufbar unter https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3748098 (Abruf: 24.3.2022).
  • Couture, Stephane/Toupin, Sophie (2019): What does the notion of „sovereignty“ mean when referring to the digital?, new media & society, Vol. 21(10), S. 2305-2322, abrufbar über https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1461444819865984 (Abruf: 24.3.2022).
  • Ernst, Christian (2020): Der Grundsatz digitaler Souveränität. Eine Untersuchung zur Zulässigkeit des Einbindens privater IT-Dienstleister in die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, Duncker & Humblot Berlin.
  • Goldacker, Gabriele (2017): Digitale Souveränität, Studie hrsg. von der Fraunhofer Gesellschaft, Berlin.
  • Kaufmann, Stefan (2021): Digitale Souveraenitaet, oder: Welche der Bedeutungen soll’s denn sein?, abrufbar unter: https://stefan.bloggt.es/2021/12/digitale-souveraenitaet-oder-welche-der-bedeutungen-solls-denn-sein/ (Abruf: 24.3.2022).
  • Klumpp, Dieter (2020): Digitalordnung: Privacy by Design, by Default oder per Digitalsouveränität?, in Anja Hentschel/Gerrit Hornung/Silke Jandt (Hrsg.) Mensch – Technik – Umwelt: Verantwortung für eine sozialverträgliche Zukunft (Festschrift für Alexander Roßnagel), Baden-Baden Nomos S. 509-524.
  • Peuker, Enrico (2020): Verfassungswandel und Digitalisierung. Digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild, Tübingen Mohr Siebeck.
  • Pohle, Julia/Thiel, Thorsten (2020), Digital sovereignty, abrufbar unter https://policyreview.info/concepts/digital-sovereignty (Abruf: 24.3.2022)
  • Ruohonen, Jukka (2021), The Treachery of Images in the Digital Sovereignty Debate, abrufbar unter https://arxiv.org/pdf/2012.02724.pdf (Abruf: 24.3.2022).
  • Tiedeke, Anna Sophia, Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität, Multimedia und Recht (MMR) 2021, S. 624-628.
  • vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. [Hrsg.]: Digitale Souveränität und Bildung. Gutachten. Münster : Waxmann 2018, 290 S. - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-165698

Quellenverzeichnis

  1. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 624; Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  2. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 625.
  3. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 624.
  4. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 624.
  5. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  6. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  7. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 141. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  8. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 272. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  9. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 142. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  10. Eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. 2020. Pressemitteilung v. 7.4.2020. Abgerufen am 23.03.2022. <https://www.eco.de/presse/digitale-souveraenitaet-it-experten-sehen-starke-abhaengigkeiten/>.
  11. Europäisches Parlament. 2020. EPRS Ideas Paper. Towards a more resilient EU: Digital Souvereignty for Europe (2020): S. 4. Abgerufen am 23.03.2022. <https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/651992/EPRS_BRI(2020)651992_EN.pdf)>; Rede der Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2020 v. 16.9.2020. Abgerufen am 23.03.2022. <https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/soteu_2020_de.pdf>.
  12. IT-Planungsrat. 2021. Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung – Version 1.0: S. 1; angelehnt an die Studie von Goldacker, Gabriele. 2017. Digitale Souveränität: S. 3. Abgerufen am 23.03.2022. https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t.
  13. Peuker, Enrico. 2020. Verfassungswandel und Digitalisierung. Tübingen: S. 192.
  14. Ernst, Christian. 2020. Der Grundsatz digitaler Souveränität. Berlin: S. 17, gegen eine solche Überlassung S. 94.
  15. Abgerufen am 23.03.2022.<https://www.eff.org/cyberspace-independence>.
  16. Zur Unterscheidung beider Christakis, Théodore. 2020. European Digital Sovereignty: S. 54. Abgerufen am 23.03.2022. < https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3748098>.
  17. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2305-2322.
  18. Stefan Kaufmann. 2021. „Digitale Souveraenitaet, oder: Welche der Bedeutungen soll’s denn sein?“ stk (06.12.21). Abgerufen am 23.03.2022. <https://stefan.bloggt.es/2021/12/digitale-souveraenitaet-oder-welche-der-bedeutungen-solls-denn-sein/>
  19. Ruohonen, Jukka. 2021. “The Treachery of Images in the Digital Sovereignty Debate.” Computers and Society (04.12.2020): S. 12. Abgerufen am 23.03.2020. < https://arxiv.org/abs/2012.02724>.
  20. Abgerufen am 23.3.2022. <https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2021/Rangliste_der_Pressefreiheit_2021_-_RSF.pdf.>
  21. Abgerufen a, 23.03.2022. <https://www.transparency.de/cpi/>.

Die erste Version dieses Beitrags wurde von Karl-Nikolaus Peifer und Florian Priemel im Rahmen des Projekts "Digitale Souveränität" am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht und am Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln erstellt.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2021. „Digitale Souveränität.“ https://www.bigdataliteracy.net/glossar/. Zugegriffen am tt.mm.jjjj.











Julia Pohle: https://link.springer.com/referenceworkentry/10.1007/978-3-658-23669-4_21-1

Christian Schicha, Digitale Souveränität – Interdisziplinäre Diskurse und normative Implikationen in: Marlis Prinzing, Bernhard S. Debatin, Nina Köberer (Ed.) Kommunikations- und Medienethik reloaded?, page 45 - 60 Wegmarken für eine Orientierungssuche im Digitalen, https://doi.org/10.5771/9783748905158-45


Friedrichsen, Mike und Peter -J. Bisa. 2016. Digitale Souveränität. Vertrauen in der Netzwerkgesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. Darin: Werden, Stefan. 2016. "Digitale Souveränität, ein Orientierungsversuch." https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-07349-7.

"Lovink’s claim that Internet protocols are not ruling the world strikes us as a very interesting thing to assert—and possibly quite accurate in many respects. The claim establishes one of the central debates of our time: the power relationship between sovereignty and networks. We interpret Lovink’s claim like this: informatic networks are indeed important, but at the end of the day, sovereign powers matter more." -- Alexander R. Galloway und Eugene Thacker, The Exploit. Minnesota UP, Minneapolis/London, p. 1.

"Schon die Suggestion einer Determiniertheit menschlichen Verhaltens entfaltet Wirkungen einer Totalität der Berechenbarkeit." (Richter 2016: 214). -- vgl. Harald Gapski im Scoring-Band