Diskriminierung (Medienwissenschaft)

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Der Begriff Diskriminierung stellt eine Ungleichbehandlung von Personen dar, die im Wesentlichen gleich sind [1]. Dies impliziert das (un)beabsichtige Herabsetzen von Personen durch Äußerungen sowie Handlungen [2] aufgrund von gesellschaftlich festgelegten Merkmalen [3].
Dieser Artikel verweist auf folgende weitere Beiträge:
Algorithmus (Medienwissenschaft), Anyonyme Äußerung (Rechtswissenschaft), Black Box (Medienwissenschaft), Data Justice (Medienwissenschaft), Daten (Medienwissenschaft), Datenschutz (Rechtswissenschaft), Journalismus (Medienwissenschaft), Künstliche Intelligenz (Medienwissenschaft), Medienkompetenz (Medienbildung), Netzwerk (Medienwissenschaft), Personenbezogene Daten (Rechtswissenschaft)


Was bezeichnet dieser Begriff?

Unter Diskriminierung wird ein Werturteil verstanden, welches eine Benachteiligung von Personen zur Folge hat. Vorurteile, Einstellungen oder auch negative Assoziationen gegenüber bestimmten Personen(gruppen) wird als Anlass zur Diskriminierung genommen [4]. Doch nicht immer werden diskriminierende Handlungen bewusst ausgeübt [5]. Dorothee Kimmich (Professorin für literaturwissenschaftliche Kulturwissenschaft / Kulturtheorie) und Schamma Schahadat (Professorin für slavische Literatur- und Kulturwissenschaft) weisen darauf hin, dass „Diskriminierung keinen Dualismus oder strengen Gegensatz zwischen dem, was als Eigenes verstanden wird, und dem als Fremdes Qualifizierten voraussetzt, sondern vielmehr eine Vervielfachung von Ein- und Ausschlussmechanismen umfasst” [6]. Formen von Diskriminierung können somit Benachteiligung sowie Ausgrenzung in verschiedenster Form widerspiegeln [7] [8]. Diskriminierung widerspricht damit den grundlegenden Gleichheits- und Gerechtigkeitsnormen, die im Selbstverständnis moderner Gesellschaften verankert sind [9]. Grundlagen für Diskriminierungsschutz sind deshalb in den UN-Menschenrechtskonventionen sowie auch in den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU verankert [10].

Dorothee Kimmich und Schamma Schahadat weisen mit dem Titel ihres Artikels „Diskriminierung. Versuch einer Begriffsbestimmung” auf die Schwierigkeiten hin, den Begriff Dismrininierung vollständig zu erfassen [11]. Im sozialwissenschaftlichen Sinne geht die Definition von Diskriminierung von strukturellen Verhältnissen aus. Im Kontrast dazu, setzt die Definition von Diskriminierung im juristischem Sinne den Schwerpunkt auf das Individuum [12]. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fasst Diskriminierung als „(1) Benachteiligung, Schlechterbehandlung oder Belästigung durch private Akteur[_]innen (2) anhand eines schützenwerten Merk­mals oder der Zuschreibung eines solchen Merkmals (3) ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund” [13] auf. Diese Merkmale beziehen sich auf: das Geschlecht, das Alter, die ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, eine vorliegende Behinderung oder die sexuelle Orientierung [14]. In weiterer Form auch auf das Gewicht, die Körpergröße sowie das Einkommen. Diskriminierungen basieren auf Stereotype und Vorurteile, die in gesellschaftlichen Strukturen verankert sind. Das kann zu einer systematischen Ausgrenzung sowie wiederholenden Verletzungen und Beeinträchtigungen von Menschen führen [15].

In diesem Diskurs ist von Relevanz, den Begriff der Intersektionalität zu benennen und zu vertiefen. Kerstin Brunner, Dozentin für Soziale Arbeit, umfasst den Begriff als „das Zusammenwirken verschiedener Kategorien sozialer Ungleichheit sowie deren Zusammenhang zu Macht- und Herrschaftsverhältnissen” [16]. Auch der Soziologe Albert Scherr betont, dass Diskriminierung zur Aufrechterhaltung von Privilegien sowie zur Festigung sozialer Positionen genutzt würde [17]. Mit Intersektionalität ist somit die Überschneidung von mehreren Diskriminierungsmerkmalen gemeint. Aufgrund ihrer Verwobenheiten – sprich Intersektionalität – können diese Merkmale nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Die Juristin Kimberlé Crenshaw hat diesen Begriff in den 1980er Jahren zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz verwendet [18]. Deshalb ermöglicht eine intersektionale Perspektive in ihrer Mehrheitsdimensionalität eine vollumfängliche Analyse von Diskriminierung und sozialer Ungleichheiten in ihren Auswirkungen sowie Entstehungskontexten – wobei die wirtschaftlichen, politischen sowie kulturellen Strukturen miteinbezogen werden müssen.

Daran anzuschließen ist der Begriff der Digitalen Diskriminierung. Mit Hinblick auf die sich entwickelnde Digitalisierung der Gesellschaft werden neue Formen der Diskriminierung erfahrbar gemacht. Somit muss ein Bewusstsein für Formen digitaler Diskriminierung geschaffen werden, denn Diskriminierung endet nicht in der offline Welt: Es gibt Berichte über verschiedenste Formen von Diskriminierung im digitalen Raum [19]. Offline wie auch online müssen deshalb Gesetze eingehalten werden. Darunter zählen vor allem die im Grundgesetz Artikel 3 gefestigten Gleichbehandlungsgesetze wie auch die Vorschriften durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz [20] [21].

Dieser Bericht zielt auf die Aneignung von konkretem Wissen zur Bezeichnung des Begriffs der Diskriminierung ab. Dazu zählt auch: Inhalte über den Ursprung, die Erfassung von (digitaler) Diskriminierung sowie weiterführende (Hilfs-)Projekte. Als Zielgruppe werden politische Entscheidungsträger_innen, Personen in juristischen oder technologischen Beschäftigungen, aber auch kontextfreie Laien erkannt. In diesem Zusammenhang ist der Austausch im öffentlichen Diskurs bezüglich der Risiken der Voreingenommenheit unter der Anwendung von KI-Systemen (Künstliche Intelligenz (Medienwissenschaft) essenziell.

Woher kommt der Begriff?

Das etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache von Friedrich Kluge weist in der 22. Auflage, aus dem Jahr 1989, zunächst den Begriff Diskriminierung auf [22]. Der Begriff wird jedoch nicht als alleinstehender Begriff erklärt, sondern ist in der Begriffsdefinition von „Sit-in” (meint: Aktion von Demonstrierenden [23]) vorzufinden [24]. Weitere Auskunft über den Begriff Diskriminierung lässt sich aus dem Wörterbuch von Friedrich Kluge nicht erschließen. Auch in dem deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, welche in dem Zeitraum 1854 bis 1961 publiziert wurden, findet sich kein Eintrag oder Verweis auf den Begriff Diskriminierung [25]. Grund für das reduzierte Vorkommen von dem Begriff Diskriminierung kann folgender sein: Erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist die Wortverlaufskurve bezüglich der Verwendung des Wortes gestiegen, um die Jahrtausendwende wieder gesunken und seit dem 21. Jahrhundert erneut am steigen. Das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache weißt somit auf, dass der Begriff Diskriminierung erst seit Anfang 1900 im Sprachgebrauch bemerkbar vorkommt [26]. Das zeigt: Vor dem 20. Jahrhundert wurde der Begriff Diskriminierung nicht wahrnehmbar verwendet. Konzeptionellen Formen von Diskriminierung, beispielsweise Rassismus, werden von der Kulturwissenschaftlerin Christina von Braun und der Literaturwissenschaftlerin Inge Stephan als ein Phänomen verstanden, welches wesentlich älter sei als der Begriff selbst [27]. Das meint: Nur weil es noch keine festgehaltenen Begriffsdefinition davon gab, heißt das nicht, dass es Diskriminierung in der Zeit davor nicht gab.

Das Wort Diskrimination ist eng mit dem Wort Diskriminierung verwandt und weist dieselbe Wortbedeutung auf. Diskrimination wird jedoch in einem wertneutralen Gebrauch angewendet und wurde im heutigen Sprachgebrauch großteils von Diskriminierung verdrängt [28]. Ursprünglich sei der Begriff Diskriminierung neutral und im juristischen Kontext verwendet worden und sollte lediglich das Trennen von Dingen und/oder Menschen bezeichnen. Im Laufe der Geschichte hat sich jedoch die Bedeutung des Begriffs weiterentwickelt und wurde daraufhin im Zusammenhang mit Vorurteilen und Ungleichheiten verwendet. „Bereits die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die französische ‚Erklärung der Bürger- und Menschenrechte‘ von 1789 enthalten mit dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit aller Menschen ein implizites Diskriminierungsverbot” [29]. Weiter ausgeführt und konkret benannt wurden diese Gedanken bei der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom Jahr 1948” [30]. Weitere Gesetzesentwürfe, wie das AGG, spiegeln die Bedeutung von Diskriminierung und dem Vorgehen sowie Einschränkung von Diskriminierung wider.

Wonach muss ich fragen?

  • Welche Diskriminierungsmerkmale und Formen lassen sich unterscheiden?
  • Welche Auswirkungen hat (digitale) Diskriminierung auf mich selbst als Individuum, aber auch einzelne Gruppen oder Teilgesellschaften?
  • Wie unterscheidet sich online von offline Diskriminierung?
  • Welche (bisherigen) Formen der Diskriminierung werden im Netz (re)produziert? Werden traditionelle Diskriminierungsformen im digitalen Raum verstärkt?
  • Kann bereits fehlender Zugang zum Internet/ Digitalität als eine Diskriminierungform angesehen werden?
  • Inwiefern reproduzieren algorithmische Verfahren Diskriminierung?
  • Inwiefern greift das AGG im digitalen Raum?
  • Wie kann die gerechte Nutzung von Daten dazu beitragen, Diskriminierung einzugrenzen?
  • Das eigenen Verhalten Hinterfragen: Handel ich unbewusst diskriminierend, ohne das zu wollen?
  • Wie kann ich meine Mitmenschen darauf aufmerksam machen, dass sie (unbewusst) jemanden diskriminieren?
  • Welche Aufklärungsformate auf Social Media helfen, ein Bewusstsein für Formen von Diskriminierung zu schaffen und darüber aufzuklären? [31] [32]
  • Falls selbst betroffen: Gibt es in meiner Region eine Antidiskriminierungsberatungsstelle, bei der ich mir weitere Hilfe holen kann? [33]

Wann ist das wichtig?

Die Bundeszentrale für politische Bildung betont, dass sich „gegen Diskriminierungen [...] eine demokratische Gesellschaft entschieden zur Wehr setzen [muss]“ [34] und dies somit ein fortlaufender Prozess des Lernens ist. Somit ist der wissenschaftliche Diskurs von Diskriminierung von hoher Bedeutung, denn „Diskriminierung [...] geschieht vielfach, in allen gesellschaftlichen Bereichen, auf individueller, organisationaler und struktureller Ebene” [35]. Während sich individuelle Diskriminierung auf die Wechselwirkung zwischen Individuum und die zwischenmenschliche Interaktionen, subjektiven Erfahrungen sowie Bewältigungsformen von Diskriminierung fokussiert, werden die Konzepte der strukturellen und institutionellen Diskriminierung im Rahmen gesellschaftlicher, ökonomischer, politischer sowie kultureller Ebene in einen historischen Kontext gebracht [36]. Der Begriff der assoziierten Diskriminierung stellt eine weitere Form von Diskriminierung dar, die sich dadurch kennzeichnet, dass eine Person nicht anhand eigener Merkmale, sondern anhand derer ihres Partners diskriminiert wird [37].

Im digitalen Raum

Die Forschenden der Studie Digitale Ungleichheit vom Joanneum Research und der ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) kommen zu dem Entschluss, dass „[d]ie Hemmschwelle für verbale Diskriminierung [...] durch Anonymität und die [physische] Unsichtbarkeit der Schreibenden und der Adressierten offenbar niedriger als bei einem unmittelbaren, persönlichen Kontakt [ist]“ [38]. Bei Diskriminierung, die online stattfindet, sind die Barrieren somit niedriger, diskriminierende Handlungen auszuüben und auch der Aspekt der Anonymisierung begünstigen Ungleichbehandlungen im digitalen Raum.

Unter dem Einsatz von Algorithmen und KI-Systemen (siehe Algorithmus (Medienwissenschaft)) in heutigen Arbeitsprozessen sollen diskriminierungsfreie, auf Daten basierende Entscheidungen getroffen, dadurch Neutralität angestrebt und menschlichen Vorurteilen entgegengewirkt werden. So das Ziel in der Theorie: Denn das kann oder soll auch gar nicht immer angestrebt werden. Beispielsweise wird im Handbuch Rechtlicher Diskriminierungsschutz darauf hingewiesen, dass es im digitalen Raum Grauzonen gibt: Auch wenn das AGG rechtlich definiert, was der Begriff Diskriminerung umfasst, bietet das AGG nicht ausreichend Schutz. Denn Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder auch Kunstfreiheit werden in vielen Fällen als Ausweg genommen – sei es bewusst oder unbewusst – , um diskriminierende Inhalte zu verbreiten [39] . Für digitale Diskriminierung können jedoch (außer)gerichtliche Interventionsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel Beschwerdemöglichkeiten. Um gegen weitere Schädigungen durch KI-Systeme vorzugehen, ist ein Entwurf der Europäischen Union für eine EU-Verordnung in Prozess [40]. In diesem Kontext gewinnt der Begriff Data Justice (Medienwissenschaft) an Bedeutung, der einen „gerechten Umgang bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten“ umfasst [41]. Das Konzept der Data Justice strebt danach, Diskriminierung und Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Daten (Medienwissenschaft) zu bekämpfen. Data Justice zielt darauf ab, solche Ungerechtigkeiten zu identifizieren und zu adressieren, um eine inklusive Datenlandschaft zu schaffen.

Ein konkretes Beispiel aus der digitalen Welt weist die Autorin Safiya Noble auf. Sie ist Internetwissenschaftlerin und Professorin für Gender Studies und African American Studies. In ihrer Lektüre „Algorithms of Oppression: How Search Engines Reinforce Racism“ analysiert sie rassistische sowie sexistische algorithmische Verzerrungen und macht auf diese, besonders bei der Suchmaschine Google, aufmerksam. [42]. Dies ist zudem ein Beispiel für die in den letzten Jahren an Relevanz gewinnende Forschung zu dem Thema Black Box (Medienwissenschaft) bei algorithmischer Diskriminierung. Der Terminus Black Box umfasst die mangelnde Durchschaubarkeit von Algorithmen und somit das nicht Nachvollziehen von Handlungen dieser Systemen. Diese Forschungen stellen ein Beispiel für die in Abschnitt 1 (Was bezeichnet dieser Begriff?) erwähnte Intersektionalität. Dadurch wird besonders die Auswirkung von Algorithmen sowie KI-Systemen auf Diskriminierung deutlich: Sie können den Abbau, aber auch das Reproduzieren diskriminierender Inhalte unterstützen. Zahlreiche Forschende betonen, dass Algorithmen schwer zu durchschauen sind, diese aber nicht eigenständig diskriminierend handeln. Die Daten, auf denen Algorithmen und KI-Systeme beruhen, würden von Menschen vorgeben werden. Somit wird letztendlich das menschliche Diskriminierungsverhalten widergespiegelt [43]. Es handelt sich letztendlich um eine Reproduktion und keine eigenständige Produktion der Systeme. Dabei stellt die Komplexität sowie die Undurchsichtigkeit der Algorithmen die für die Erfassung und Festlegung von digitaler Diskriminierung zuständigen Personen vor große Herausforderungen [44].

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Professur für Mikrosoziologie und techno-soziale Interaktion, Ann-Kristin Kühnen, führt in der Lektüre von Michael Klipphahn-Karge et al „Queere KI als materiell-diskursive Apparte”, aus dem Jahr 2023, ein weiteres Beispiel für digitale Diskriminierungan. Konkret wird die Form rassistischer Kontinuität innerhalb des US-amerikanischen Gesundheitssystems thematisiert. Das im Gesundheitswesen eingesetzte KI-System würde weiße Patient_innen gegenüber Schwarzen Patient_innen mit gleichen Vorerkrankungen bevorzugen, bei der Zuordnung von kostenintensiven Pflegeprogrammen [45]. Dieses Beispiel belegt wiederholt den noch nicht erreichten Status, aber den geforderten Anspruch auf Neutralität von KI-basierten Systemen.

Im Zugang zu Informationen, Bildung und Arbeit

Auch im Kontext der Arbeitsfindung ist eine Auseinandersetzung mit Diskriminierung und entsprechender Antidiskriminierung von Bedeutung. Bei der Arbeitsfindung ist eine wertfreie Chancengleichheit für alle Bewerbenden Voraussetzung für berufliche Gleichberechtigung. Nichtsdestotrotz werden oftmals Bewerber_innen aufgrund ihres Alters und Geschlechtes sowie ihrer ethnischen Herkunft (nicht) akquiriert. Solch eine Art der Diskriminierung kann auch in Form einer differenten finanziellen Vergütung, einer sogenannten wage gap, auftreten [46]. Diese immateriellen Güter (erwähnte Erwerbsarbeit und auch der Zugang zu Bildung) sowie materielle Güter können zur Entstehung von sozialer Ungleichheit beitragen und (in)direkte Diskriminierung fördern. Diese Ungleichheiten entstehen durch etablierte Gesellschaftsverhältnisse (Kapitalismus, Diktatur, etc.) und beeinflussen jegliche Lebensbedingungen (Chance auf Bildung, Konsum, Recht auf politischen Einbezug, etc.) [47]. Arbeitnehmenden stehen verschiedene, in den letzten Jahren vermehrt aufkommende, Möglichkeiten zur Verfügung, damit Diskriminierung im Arbeitskontext eigenständig, aktiv entgegengewirkt wird (z.B. durch Gehaltsvergleiche). Arbeitgebende sind nach dem AGG in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Ungleichbehandlung vermieden wird.

Auch die Frage nach der technischen Zugänglichkeit sowie der Mangel an technologischen Infrastrukturen in ländlicheren Regionen, auf globaler als auch lokaler Ebene, weist Strukturen der Ungleichheit auf. Sie schließt eine aktive Teilnahme an der Digitalität der Bevölkerung ländlicher Gebiete aus [48]. Des Weiteren kann der demographische Standpunkt jeweiliger Personen zu digitalen Einschränkungen führen. Ein VPN (meint: virtuelles privates Netz) kann den Zugang zu gewissen Inhalten in verschiedenen Ländern ermöglichen, beispielsweise von Streaming-Portalen, wie dem von Netflix [49]. Das ist relevant, da queere sowie stark westlich geprägte Inhalte in bestimmten Ländern, wie beispielsweise Saudi-Arabien, gebannt sind. Diese Inhalte werden nicht akzeptiert – und könnten sogar strafrechtlich verfolgt werden. Der damit einhergehende nationale Interessenkonflikt, der in diesen Fällen mit Queerfeindlichkeit oder anderen Formen von Diskriminierung einhergehen kann, sorgt dafür, dass diese (Streaming-)Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Zugang zu anderen Ländern, beispielsweise über einen VPN, kann deshalb vielfältiger Inhalte bereitstellen.

Wie wird der Begriff erfasst/festgestellt?

Die Erfassung von Diskriminierung kann unterschiedliche Schwierigkeiten aufweisen. Rechtlich festgelegte Diskriminierungsvorgänge können sich in ihren individuellen Diskriminierungserfahrungen sowie in der subjektiven Wahrnehmung von Betroffenen unterscheiden. Ebenso kann ein Mangel an bereichsbezogenen Informationen und Kompetenzen sowie individuelle Lebensumstände und -erfahrungen die Erfassung und Wahrnehmung von digitaler Diskriminierung erschweren [50]. Durch die in die Gesellschaft eingebetteten Normen und Wertesysteme, werden Formen der Diskriminierung oftmals nicht als solche wahrgenommen und in alltäglichen Sachverhalten, teilweise unbewusst, reproduziert. Diskriminierung ist eine Erfahrung, welche nicht alle Menschen gleichermaßen erleben. Aufgrund dessen wird der Versuch unternommen, Diskriminierung in der Strukturen zu untersuchen und erfahrbar zu machen, um mögliche Reflexions- und Aufklärungsarbeiten gewährleisten zu können [51]. Die Medienwissenschaftlerin Susanne Lummerding und Antidiskriminierungsbeauftragte Sybille Wiedemann fassen es wie folgt zusammen: „Nicht die Absicht (»nicht so gemeint«) entscheidet, ob es sich um Diskriminierung handelt, sondern das Ergebnis, die Wirkung“ [52]. Nichtsdestotrotz sollte Betroffenen nicht abgesprochen werden, ob sie Diskriminierungserfahrungen erlebt haben.

Experimente ermöglichen es, Diskriminierung nachzuweisen. „Besonders detailliert kann Diskriminierung mithilfe von qualitativen oder experimentellen Studien untersucht werden” [53]. Dabei werden unter kontrollierten Bedingungen diskriminierende Situationen herbeigeführt, ähnlich wie bei relevanten juristischen Tests, und geprüft, ob und inwieweit verschiedene (meist fiktive) Personen dabei ungleich behandelt werden. Dies wird insbesondere auf dem Wohnungsmarkt oder auf dem Arbeitsmarkt durchgeführt. Als weitere mögliche Quelle der Diskriminierungserfassung sind erhobenen Beschwerdedaten aus verschiedenen Beratungsstellen, wie beispielsweise die der Antidiskriminierungsstelle des Bundes [54]. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass erwähnte Daten lediglich solche Diskriminierungserfahrungen markieren, welche von einzelnen Personen gemeldet worden sind. Auch die vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) durchgeführte Studie „Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen und diskriminierungsrelevante Einstellungen in Sachsen”, fungierend als Bevölkerungs- sowie Betroffenenbefragung in Sachsen in dem Zeitraum 2019 bis ins Jahr 2021, kann dazu beitragen, Diskriminierungserfahrungen zu ermitteln [55]. Darüber hinaus bieten auch Organisationsbefragungen die Möglichkeit, innerhalb eines Unternehmens Diskriminierungserfahrungen erfassbar zu machen [56].

Der digitale Raum erschwert die Erfassung von Diskriminierung aufgrund der exponentiellen, komplexen Datenmengen (siehe Datenschutz (Rechtswissenschaft) und Personenbezogene Daten (Rechtswissenschaft)) sowie der zunehmenden Anonymität (siehe Anyonyme Äußerung (Rechtswissenschaft)). Selbst im Rahmen festgelegter Richtlinien, bietet die Digitalität erhebliches Potential zur Diskrimierung. Hier besteht der dringende Appell, dass diese Richtlinien verstärkt ausgebaut werden sowie verstärkt gegen diskriminierende Handlungen im digitalen Raum, beispielsweise rechtlich, vorgegangen wird. Medienkompetenz (Medienbildung) muss hierfür auch verstärkt ausgebildet werden.

Welche Bildungsprojekte gibt es dazu?

  • Das Projekt Rote Karte gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus setzt sich zum Ziel, möglichst viele Menschen für die Themen Rassismus und Antisemitismus sowie weitere Formen von Diskriminierung zu sensibilisieren. Hierbei werden Workshops, Tagungen und Vortragsveranstaltungen für Lehrkräfte, angehende Erzieher_innen und alle weiteren Interessierten angeboten. Das Projekt möchte ein Teil einer Zivilgesellschaft sein, die sich für Toleranz und gegen Diskriminierung jeder Art einsetzt und sich der Idee einer Gesellschaft der gleichberechtigten Vielen verpflichtet fühlt: https://www.koelnische-gesellschaft.de/ueber-uns/bildungsprojekte/.
  • Antidiskriminierung.org ist eine Online-Plattform, die sich zum Ziel gesetzt hat, Bewusstsein für Diskriminierung zu schaffen und Diskriminierungsfreiheit zu fördern. Die Plattform bietet eine Vielzahl von Ressourcen, darunter ein umfassendes Glossar, das die wichtigsten Begriffe in Bezug auf Diskriminierung erklärt. Darüber hinaus gibt es eine Datenbank mit Fallstudien und Geschichten von Diskriminierungserfahrungen. Ein weiteres wichtiges Merkmal von Antidiskriminierung.org ist die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen Diskriminierung online einzureichen. Die Plattform bietet eine Liste von Anwält_innen und Beratungsstellen an, die bei rechtlichen oder persönlichen Fragen unterstützen können: https://www.antidiskriminierung.org.
  • HateAid ist eine gemeinnützige Organisation, die zum Ziel hat, Menschenrechte und die Demokratie im digitalen Raum zu stärken. Sie positionieren sich folgendermaßen: “Wir treten an, um die digitale Welt für alle zu einem positiven Ort zu machen. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und vielem mehr. Dafür festigen wir immer und zuallererst demokratische Grundwerte”. Dabei wird auf verschiedenen Ebenen agiert – über die Betroffenenhilfe, bis hin zur Prozesskostenhilfe sowie das Anbieten von Ratgebern: https://hateaid.org/.
  • Die Neuen deutschen Medienmacher_innen (NdM) haben im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine Art Leitfaden entwickelt, welcher primär ausgerichtet auf Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Redaktionen ist. Handlungsempfehlungen, rechtliche Hintergründe sowie weiterführende Anlaufstellen für Betroffene werden unter anderem aufgeführt. Wichtig von diesem Leitfaden zu wissen, ist es da vor allem im Kontext digitaler Souveränität redaktionelle Inhalte heutzutage oftmals digital ausgerichtet sind: Von der Erarbeitung von Inhalten bis hin zur Rezipierung dieser: https://neuemedienmacher.de/fileadmin/dateien/PDF_Borschueren-Infomaterial-Flyer/NdM_Antidiskriminierungsflyer_digi.pdf . // Mehr zum Thema Journalismus in dem Journalismus Eintrag.
  • Die Initiative Hier spielt Vielfalt von game, dem Verband der deutschen Games-Branche, hat zum Ziel, Unternehmen zu unterstützen, die sich aktiv für mehr Diversität in der Games-Branche einsetzen wollen: "Wir stehen ein für eine Branche, die frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist [...]" [57]. Zu finden unter: https://hier-spielt-vielfalt.de/ .

Weiterführende Literatur

Quellenverzeichnis

  1. Kimmich, Dorothee und Schamma Schahadat. 2016. „Diskriminierung. Versuch einer Begriffsbestimmung.” In Zeitschrift für Kulturwissenschaften. Diskriminierungen, 10 (2): S. 9-21. Aufgerufen am 02.07.2023, https://mediarep.org/handle/doc/14921.
  2. Hormel, Ulrike und Albert Scherr. 2010. „Einleitung: Diskriminierung als gesellschaftliches Phänomen” In Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse, herausgegeben von Ulrike Hormel und Albert Scherr. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 7.
  3. Lobinge, Katharina. 2020. „Handbuch Visuelle Kommunikationsforschung”, Springer VS Wiesbaden, S. 450.
  4. Scherr, Albert. 2017. „Soziologische Diskriminierungsforschung.” In Handbuch Diskriminierung, herausgegeben von Scherr, Albert; Aladin El-Mafaalani und Gökçen Yüksel, S. 39-58. Wiesbaden: Springer VS, S. 40.
  5. Kimmich, Dorothee und Schamma Schahadat. 2016. „Diskriminierung. Versuch einer Begriffsbestimmung.” In Zeitschrift für Kulturwissenschaften. Diskriminierungen, 10 (2): 9-21. Aufgerufen am 02.07.2023, https://mediarep.org/handle/doc/14921 .
  6. Kimmich, Dorothee und Schamma Schahadat. 2016. „Diskriminierung. Versuch einer Begriffsbestimmung.” In Zeitschrift für Kulturwissenschaften. Diskriminierungen, 10 (2): 9-21. Aufgerufen am 02.07.2023, https://mediarep.org/handle/doc/14921 .
  7. Scherr, Albert. 2017. „Soziologische Diskriminierungsforschung.” In Handbuch Diskriminierung, herausgegeben von Scherr, Albert; Aladin El-Mafaalani und Gökçen Yüksel, S. 39-58. Wiesbaden: Springer VS, S. 40.
  8. Kronenbitter, Lara et al. 2023. Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG., S. 19-20.
  9. Hormel, Ulrike und Albert Scherr. 2010. „Einleitung: Diskriminierung als gesellschaftliches Phänomen” In Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse, herausgegeben von Ulrike Hormel und Albert Scherr. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 7.
  10. Lummerding, Susanne und Sybille Wiedmann. 2022. Mini-Handbuch Diversity: Impulse für die Beratungspraxis. Weinheim: Beltz Verlagsgruppe.
  11. Kimmich, Dorothee und Schamma Schahadat. 2016. „Diskriminierung. Versuch einer Begriffsbestimmung.” In Zeitschrift für Kulturwissenschaften. Diskriminierungen, 10 (2): 9-21. Aufgerufen am 02.07.2023, https://mediarep.org/handle/doc/14921 .
  12. Lummerding, Susanne und Sybille Wiedmann. 2022. Mini-Handbuch Diversity: Impulse für die Beratungspraxis. Weinheim: Beltz Verlagsgruppe, S. 155 .
  13. Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 2021. „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)”. Aufgerufen am 27.05.2022, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/recht-und-gesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-node.html .
  14. Kronenbitter, Lara et al. 2023. Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG., S. 18-19 .
  15. Lummerding, Susanne und Wiedmann, Sybille. 2022. „Mini-Handbuch Diversity: Impulse für die Beratungspraxis”, Weinheim: Beltz Verlagsgruppe, S. 152.
  16. Bronner, Kerstin und Paulus Stefan. 2021. „Intersektionalität: Geschichte, Theorie und Praxis” Stuttgart: utb GmbH, S. 11.
  17. Scherr, Albert. 2017. „Soziologische Diskriminierungsforschung.” In Handbuch Diskriminierung, herausgegeben von Scherr, Albert; Aladin El-Mafaalani und Gökçen Yüksel, S. 39-58. Wiesbaden: Springer VS, S. 49.
  18. Crenshaw, Kimberlé. 2019. "Why intersectionality can’t wait" In Gunda-Werner-Institut & Center for Intersectional Justice (Hrsg.), "Reach Everyone on the Planet…” – Kimberlé Crenshaw and Intersectionality, 17-20. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung.
  19. Michot, Saraha; Anne Mollen, Anna Lena Schiller und Jessica Wulf. 2022. „Algorithmenbasierte Diskriminierung: Warum Antidiskriminierungsgesetze jetzt angepasst werden müssen.” In Policy Brief #5 des Digital Autonomy Hubs, herausgegeben von AW AlgorithmWatch gGmbH/Gesellschaft für Informatik e.V. (GI). Berlin. Aufgerufen am 11.07.2023, https://gi.de/fileadmin/GI/Hauptseite/Service/Publikationen/Projektpaper/DAH_Draft_Policy_Brief__5.pdf .
  20. Bundesministerium für Justiz. 2022. „Regeln gegen Hass im Netz – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz”, Aufgerufen am 11.07.2023, https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/NetzDG/NetzDG_node.html#:~:text=Das%20Gesetz%20zur%20Verbesserung%20der,sozialer%20Netzwerke%20wirksamer%20zu%20bekämpfen .
  21. Bronner, Kerstin und Paulus Stefan. 2021. „Intersektionalität: Geschichte, Theorie und Praxis”. Stuttgart: utb GmbH, S. 11.
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  25. Kompetenzzentrum - Trier Center for Digital Humanities. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Aufgerufen am 04.07.2023, http://woerterbuchnetz.de/DWB/ .
  26. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Diskriminierung. Aufgerufen am 04.07.2023, https://www.dwds.de/wb/Diskriminierung .
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  28. Altwicker, Tilmann. 2011. Menschenrechtlicher Gleichheitsschutz, Springer: Heidelberg, S. 99.
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  30. Hormel, Ulrike und Albert Scherr. 2010. „Einleitung: Diskriminierung als gesellschaftliches Phänomen” In Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse, herausgegeben von Ulrike Hormel und Albert Scherr. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 8.
  31. Instagram-Account Mädelsabende (WDR für funk). 2023. Storyhighlight: Gegen Rassismus. Aufgerufen am 11.07.2023, https://www.instagram.com/s/aGlnaGxpZ2h0OjE3OTc0NTE4MDY4MzI3NDQ4?story_media_id=3062717503596044507&igshid=YmM0MjE2YWMzOA== .
  32. Instagram-Account Say My Name (Bundeszentrale für politische Bildung). 2020. Storyhighlight: Rassismus?. Aufgerufen am 11.07.2023, https://www.instagram.com/s/aGlnaGxpZ2h0OjE3ODY0NzM4MTczOTM0MjE4?story_media_id=2348699064547916111&igshid=YmM0MjE2YWMzOA== .
  33. Integrationsagenturen NRW. Beratungsstellen nach Standort. Aufgerufen am 11.07.2023, https://www.ada.nrw/de/suche-nach-standort.html .
  34. Schneider, Gerd und Christiane Toyka-Seid. 2023. Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2023. Aufgerufen am 29.05.2023, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/320120/diskriminierung/ .
  35. Lummerding, Susanne und Sybille Wiedmann. 2022. Mini-Handbuch Diversity: Impulse für die Beratungspraxis. Weinheim: Beltz Verlagsgruppe, S. 151.
  36. Gomolla, Mechthild. 2020. „Direkte und indirekte, institutionelle und strukturelle Diskriminierung“, In Handbuch Diskriminierung herausgegeben von Scherr, Albrecht; Aladin El-Mafaalani und Anna Cornelia Reinhardt. Springer VS.
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Die erste Version dieses Beitrags wurde von Lena Rothe, Jil Vignold und Elisabeth Wildfeuer im Rahmen des Projekts "Digitale Souveränität" am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht und am Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln erstellt.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2023. „Diskriminierung (Medienwissenschaft).“ https://www.ds-glossar.de/wiki/Diskriminierung_(Medienwissenschaft). Zugegriffen am tt.mm.jjjj.